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in SoSci Survey (dt.) by s060197 (115 points)

Hallo liebes SoSci-Team,

im Rahmen meiner Bachelor-Thesis führe ich eine Online-Befragung durch. Dabei will ich die Teilnehmer mit einem Gewinnspiel locken und Ihnen die Möglichkeit geben, weitere Infos über die Ergebnisse der Studie per E-Mail zu bekommen.

Dafür nutze ich den vorgefertigten Baustein von SoSciSurvey zur getrennten Erhebung von Kontaktdaten. Damit die E-Mail Adresse natürlich anonymisiert und gesondert gespeichert ist und nicht im Bezug zu gegebenen Antworten im Fragebogen steht.

Nun meine Frage:
Muss ich nun trotz der Anonymität gemäß der DSGVO eine Datenschutzerklärung abgeben, weil die E-Mail Adresse eben gespeichert wird und ich die Teilnehmer im nachhinein ja über das Gewinnspiel und die Ergebnisse der Studie kontaktieren möchte?

Ich finde dazu online leider bisher nur Widersprüchliche Aussagen...

Ich freue mich über ein Feedback und bedanke mich bereits im voraus für die Hilfe!

1 Answer

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by SoSci Survey (328k points)

Ich finde dazu online leider bisher nur Widersprüchliche Aussagen...

Das liegt daran, weil die DSGVO noch sehr neu ist.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten Ihres Instituts oder Ihrer Uni.

Meine persönliche EInschätzung ist, dass E-Mail-Adressen (definitiv) personenbezogene Daten sind und wenn Sie diese verarbeiten, müssen Sie sich an die DSGVO halten. Und diese besagt u.a. eben, dass Sie die Betroffenen (=Befragten/Teilnehmer) über deren Rechte informieren müssen und dass Sie die Daten auch nur für die Zwecke verwenden dürfen, welche Ihnen die Betroffenen erlaubt haben.

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