Der Fragetyp "E-Mail an persönlichen Kontakt" ist gezielt so programmiert, dass die E-Mail-Adresse nicht gespeichert wird.
Die erhobenen Daten bleiben daher anonym, und wenn aus den restlichen Antworten kein Personenbezug hervorgeht, kommt die DSGVO nicht zur Anwendung. Diese gilt nämlich ausschließlich für personenbezogene Daten.
Da die E-Mail-Adresse - wenn man es ganz streng nimmt - kurzfristig verarbeitet wird, sollten Sie natürlich im Fragebogen darauf hinweisen, dass sie nicht gespeichert und natürlich auch nicht an Dritte weitergegeben wird und dass die Anonymität erhalten bleibt.