Ob Sie im Rahmen der Masterarbeit auf Erleichterungen des UrhG zurückgreifen können und in welchem Ausmaß, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt genau sagen. Als Nicht-Jurist kann ich nur meine persönliche EInschätzung wiedergeben.
aber rein rechtlich gesehen, der Aussage meiner Dozentin nach, ist es vollkommen ok Bilder aus einem wissenschaftlichen paper zu verwenden
Diese Aussage ist sachlich m.e. falsch. An den Bildern hängen Urheber- und Verwertungsrechte (auf welche die Zeitschriften-Verlage auch mitunter sehr genau aufpassen) - und solange es nicht um wissenschaftliche Publikation oder Durchführung von Lehre geht, können Sie sich nicht einmal die (eng umgrenzten) Ausnahmen im UrhG berufen.
Im schlimmsten Fall informiert jemand den Verlag über die nicht lizenzierte Verwendung des Bildes, der Verlag veranlasst bei uns die Sperrung des Bildes (womit die Befragung nicht mehr korrekt durchgeführt werden kann) und schickt Ihnen eine Abmahnung verbunden mit Kosten über 2000 €. Ob Sie dieses persönliche Risiko eingehen möchten, müssen Sie selbst entscheiden.
Die Bilder sind mittlerweile mindestens 24 Jahre alt.
60 Jahre (oder waren es 70 Jahre?) nach dem Tod des Urhebers gehen die Rechte an die Allgemeinheit über. Das könnte also noch ein wenig dauern.
Meine Empfehlung wäre, dass Sie den Verlag des Journals anschreiben und kurz um Erlaubnis bitten. Das kann viel Ärger sparen.