Wir hatten bereits Kontakt und haben Ihre Antwort zu folgender Frage an unsere Datenschutzbeauftragte weitergleitet:
" Ich brauche für mein Forschungsprojekt einen AVV Auftragsverarbeitungsvertrag, wo fordere ich diesen an?"
Folgende Antwort haben wir von ihr erhalten:
Es ist unerheblich, ob wir Namen oder Kontaktdaten im Content des Fragebogens erfassen.
Wir verarbeiten auf jeden Fall personenbezogene Daten auf den Servern des Dienstleisters, nämlich jegliche Verbindungsdaten bei Aufrufen der Online-Befragung und die Antwortdaten der Teilnehmer*innen.
Da wir die Server von Social Science Survey nutzen, der Anbieter selbst aber gar nicht der Verantwortliche für die Umfrage und alle damit verbundenen Datenverarbeitungstätigkeiten ist, muss ein AVV abgeschlossen werden.
Nach der Einschätzung unserer Datenschutzbeauftragten gilt dies NICHT nur für das Produkt " Pro-Server s2survey.net", sondern auch für das lizenzfreie Produkt, nämlich den Standardserver des Anbieters.
Unter dem Link https://www.soscisurvey.de/help/doku.php/de:general:dsgvo beschreibt es der Anbieter ja selbst:
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen der für die Verarbeitung verantwortlichen Partei (Ihnen) und der SoSci Survey GmbH ist erforderlich, …
wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und
wenn dies nicht auf dem eigenen Befragungsserver erfolgt (Lizenz für den eigenen Befragungsserver), sondern (b) auf einem Server der SoSci Survey GmbH.
Die SoSci Survey GmbH betreibt zwei unterschiedliche Befragungsserver: Den Standard-Server http://www.soscisurvey.de/ und den Pro-Server s2survey.net (Befragungsserver im Vergleich).