> Ich finde das ist auf den Seiten recht unklar ausgedrückt bzw. kann unterschiedlich verstanden werden.
Bitte spezifizieren Sie, welche Stellen unklar, missverständlich oder widersprüchlich sind, dann formulieren wir das besser. Danke.
> AUCH WENN dabei die E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten erhoben werden?
Aber nur dann, wenn die E-Mail-Adressen von den restlichen Daten getrennt beleiben (Datenschutzmodus "anonym" bei Serienmails oder die getrennte Erhebung von Kontaktdaten). Sollten Sie für eine mehrwellige Erhebung pseudonyme Daten verwenden, müssten Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten die genaue Einordnung klären. Generell betrachtet die DSGVO pseudonyme Daten als personenbezogene Daten, aber im Einzelfall kann die Einschätzung abhängig vom Kontext anders ausfallen.