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in SoSci Survey (dt.) by s288516 (220 points)

Hallo in die Runde!

Im Rahmen meiner Masterarbeit möchte ich eine Befragung durchführen. Als kleinen Anreiz will ich dafür ein Gewinnspiel integrieren, bei dem ich die E-Mail Adresse speichere. Nun gibt es ja die Funktion "Getrennte Erhebung von Kontaktdaten". Dazu muss ich eine AVV unterschreiben. Befinde ich mich dann allerdings dennoch in der kostenlosen Umfrage-Version? Da Befragungen bei denen bezogene Daten erhoben werden eigentlich kostenpflichtig sind. Bei der Prüfung meiner Voraussetzungen der kostenlosen Nutzung habe ich auch angegeben, dass ich keine personenbezogenen Daten verwende. Nun würde mich das sehr interessieren wie das sich mit dem Gewinnspiel und der Funktion "Getrennte Erhebung von Kontaktdaten" verhält.

Vielen lieben Dank für die Hilfe im Voraus!

1 Answer

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by SoSci Survey (361k points)

Befinde ich mich dann allerdings dennoch in der kostenlosen Umfrage-Version?

Ja, separat erhobene Kontaktdaten unliegen serverseitig anderen Speicherfristen als die "regulären" Daten, weshalb diese auf www.soscisurvey.de DSGVO-konform verarbeitet werden können (s. auch Anleitung Personenbezogene Daten).

by s332908 (110 points)
Ich hadere gerade mit dem gleichen Problem. Also MUSS ich den AVV unterschreiben, gehe damit aber keine finanziellen Verpflichtungen ein, sondern gebe nur die DSGVO-konforme Verarbeitung der E-Mail-Adressen per Opt-In weiter.
Ich finde das ist auf den Seiten recht unklar ausgedrückt bzw. kann unterschiedlich verstanden werden.
Zusammenfassend: Solange ich die grundlegenden Voraussetzungen für die kostenlose Nutzung erfülle kann ich auch kostenlos den E-Mail-Opt-In für Verlosungen nutzen, AUCH WENN dabei die E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten erhoben werden?
by SoSci Survey (361k points)
> Ich finde das ist auf den Seiten recht unklar ausgedrückt bzw. kann unterschiedlich verstanden werden.

Bitte spezifizieren Sie, welche Stellen unklar, missverständlich oder widersprüchlich sind, dann formulieren wir das besser. Danke.

> AUCH WENN dabei die E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten erhoben werden?

Aber nur dann, wenn die E-Mail-Adressen von den restlichen Daten getrennt beleiben (Datenschutzmodus "anonym" bei Serienmails oder die getrennte Erhebung von Kontaktdaten). Sollten Sie für eine mehrwellige Erhebung pseudonyme Daten verwenden, müssten Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten die genaue Einordnung klären. Generell betrachtet die DSGVO pseudonyme Daten als personenbezogene Daten, aber im Einzelfall kann die Einschätzung abhängig vom Kontext anders ausfallen.

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