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in SoSci Survey (dt.) by s240878 (110 points)

Wir machen als Privatpersonen (drei Privatpersonen) eine gemeinnützige Umfrage. Es werden sensible Daten (Gesundheit) und personenbezogene Daten (Alter, Gewicht, Größe) anonymisierten erhoben. Es soll möglich sein, auf freiwilliger Basis, ein Pseudonym zu erstellen, um an Folgebefragungen teilzunehmen und dann die Daten zu verknüpfen (also zu wissen, dass die Antworten aus Umfrage 1 zu denjenigen aus Umfrage 2 von einer Person gehören). Als Privatpersonen, die durch Spenden eines Vereins unterstützt werden, haben wir natürlich keinen Datenschutzbeauftragten. Auch können wir es uns nicht leisten, einen solchen für Monate zu engagieren. Benötigen wir für eine solche Befragung nun einen externen Datenschutzbeauftragten? Vielen Dank!

1 Answer

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by SoSci Survey (308k points)

Benötigen wir für eine solche Befragung nun einen externen Datenschutzbeauftragten?

Dies ist eine juristische Frage, die zu beantworten wir nicht qualifiziert sind.

Aber m.E. erheben Sie keine personenbezogenen Daten. Wenn diese Einschätzung korrekt ist, dann fallen Ihre Daten nicht unter die DSGVO, und entsprechend würde sich die Frage nach einem Datenschutzbeauftragten nicht stellen.

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