Die Frage ist, ob die eingetragenen Daten (z.B. die Selbstbeschreibung) zumindest in Einzelfällen einer natürlich Person zugeordnet werden können. Wenn dem so ist, dann handelt es sich um personenbezogene Daten, die auf www.soscisurvey.de nicht verarbeitet werden dürfen, sondern nur auf dem kostenpflichtigen Pro-Server s2survey.net, und auch nur mit AVV.
Das selbst generierte Kürzel wird in der Forschung gerne verwendet, weil man davon ausgeht, dass die Forscher:in eben gerade nicht auf die Person schließen kann. Ob das tatsächlich so ist, hängt aber von der Grundgesamtheit ab. Das "ob es geht" ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann.