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in SoSci Survey (dt.) by s147131 (115 points)

Ich würde gerne am Ende meines Fragebogens eine Liste einfügen, wo sich die Teilnehmer eintragen würden mit Ihrer Email und ich unter diesen E-Mails einen Gutschein auslose (als Anreiz für potenzielle Teilnehmer). Meine Frage ist: ist das ganze datenschutzrechtlich möglich, da man ja personenbezogene Daten erheben würde und das in der nicht-kommerziellen Version von SoSciSurvey ja eigentlich nicht erlaubt ist.

Ich hatte außerdem überlegt, ob ich das ganze nicht über einen neuen Fragebogen abwickeln würde und vorab ein Kästchen zum Ankreuzen machen würde zur Speicherung der Daten für den Gutschein. Allerdings wäre da das gleiche Problem bezüglich der DSVGO....

1 Answer

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by SoSci Survey (324k points)

Ja, ist es, vgl. Anleitung Personenbezogene Daten.

Die Gewinnspiel-Frage ("Kontaktdaten getrennt erheben") ist definitiv die sicherere Variante - wenn Sie nur einen zweiten Fragebogen anlegen, wäre das auf www.soscisurvey.de nicht DSGVO-gerecht möglich und anhand des Zeitstempels könnte man die Mailadressen am Ende auch noch relativ einfach den anderen Daten zuordnen.

by s147131 (115 points)
Dankesehr für die schnelle Antwort. Ich verstehe das aber schon richtig, dass ich dann einen Online-AVV unterzeichnen muss, obwohl ich die Gewinnspielfrage über (Kontaktdaten getrennt erheben) abwickeln möchte, oder?

Ich bewege mich im Rahmen meiner Seminararbeit an der Uni dann auch trotzdem im Bereich der kostenlosen Nutzung, oder? Bin ein wenig verwirrt, weil auf der Seite zu den verschiedenen Versionen steht, dass sobald man personenbezogene Daten sammelt eine kostenpflichtige Version braucht.
by SoSci Survey (324k points)
> weil auf der Seite zu den verschiedenen Versionen steht, dass sobald man personenbezogene Daten sammelt eine kostenpflichtige Version braucht.

Die genaue Formulierung ist: Der Online-AVV deckt nur die Adressliste und die getrennt erhobenen Kontaktdaten ab. Sobald die Daten, die im regulären Datensatz auftauchen, personenbezogen sind, darf das nur auf dem Pro-Server s2survey.net passieren.

Und ja, den (Online-)AVV brauchen Sie, damit Sie nicht gegen die DSGVO §28 verstoßen.

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