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in SoSci Survey (dt.) by s200224 (120 points)

Guten Tag,

Ich möchte den Online-Fragebogen meiner Diplomarbeit auf der MedUni Wien auf SoSci Survey verwenden.
Die zuständige Ethikkomission bittet noch um Präzisierung beim Antrag bei folgenden Punkten:

1) "Ferner wären die EDV-technischen Gegebenheiten und Aspekte der Datensicherheit hinsichtlich des zum Einsatz gelangenden Onlinebefragungstools darzulegen. Diese Fakten wären auch in der Patienteninformation aufzunehmen – sofern keine Auftragsverarbeitung vorliegt."

Ich hätte hierbei die von Ihnen bereitgestellten Informationen unter https://www.soscisurvey.de/de/privacy bzw die AGB zitiert.

2) "Es wäre ferner auch zu präzisieren, ob der Anbieter des Online-Tools eine Aufbereitung bzw. Bearbeitung oder Struktuierung der Daten in welcher Form auch immer im zumindest schlüssig vereinbarten Auftrag des Studienzentrums (=Wiener Gesundheitsverbund) vornimmt. Wenn dies zuträfe, wäre ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Online-Anbieter abzuschließen."

Es handelt sich um eine anonyme Fragebogenstudie, bei der geplant ist, mit Gutscheinen zu werben. Uns interessiert die Reaktion auf einen Informationstext. Am Ende des Fragebogens werden folgende biographischen Daten erhoben: Alter, Gender, höchster Bildungsgrad. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben und da die notwendige Stichprobengröße ~400 Probanden umfasst, welche in erster Linie in großen Facebook-Gruppen rekrutiert werden, erachten wir einen Rückschluss auf konkrete Personen als nicht möglich.

Da kein eigener Befragungsserver bereit steht, wollte ich Sie fragen, in welcher Form ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig sein wird und wann dieser unterzeichnet werden müsste. Aktuell ist das Projekt auf SoSci als Testprojekt angelegt, nach positivem Ethikvotum und positivem Bescheid von der Studienabteilung würde das eigentliche Projekt angelegt werden. Die Details des AVV müssten aber bereits jetzt der Ethikkomission zur Verfügung gestellt werden.

In der AVV-Vorlage werden allerdings personenbezogene Daten als Grund für den Vertrag genannt.
Gilt diese Vorlage auch in meinem Fall?

Vielen Dank!

1 Answer

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by SoSci Survey (323k points)

In der AVV-Vorlage werden allerdings personenbezogene Daten als Grund für den Vertrag genannt.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Format, das speziell von der DSGVO vorgesehen wird. Und die DSGVO ist explizit für personenbezogene Daten gedacht.

Wenn Sie also keine personenbezogenen Daten lt. DSGVO erheben (s. Personenbezogene Daten), dann ist die DSGVO nicht anwedbar, und dass ist zumindest nach DSGVO kein AVV erforderlich. Abgesehen davon, dass bei Nutzung der MedUniWien-Lizenz ohnehin ein AVV vorliegt, der zwischen der SoSci Survey GmbH und der Medizinischen Universtität vereinbart wurde.

ad 1) Ein AVV liegt vor, also erledigt.

ad 2) Ein AVV liegt, vor, also erledigt.

Achten Sie aber darauf, den SSO-Login der MedUniWien zu verwenden, damit Ihre Erhebung auf dem Pro-Server läuft. Nur für diesen gilt der bestehende AVV.

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