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in SoSci Survey (dt.) by s182453 (130 points)

Nach der DSGVO haben Teilnehmende das Recht, der Nutzung der Daten nachträglich zu widersprechen. Geschieht dies unter Zuweisung eines Codes bzgl. des einzelnen Teilnehmenden, der bei Ausübung des Widerpruchs diesen Code angeben muss? Wie würde dies technisch im Rahmen der Gestaltung des Fragebogens geschehen? Danke.

1 Answer

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by SoSci Survey (308k points)

Daten sind dann personenbezogen, wenn Sie einer natürlichen Person zuordenbar sind.

Falls dies nicht möglich ist, sind es keine personenbezogenen Daten und fallen nicht unter die DSGVO.

Das heißt: Entweder Sie können den betroffenen Datensatz identifizieren (dann können Sie ihn auch anhand der Fallnummer löschen) oder nicht (dann müssen Sie ihn auch nicht löschen).

Natürlich könnten Sie im Interview auch einfach die Fallnummer (%caseNumber%) anzeigen, welchen die Befragten zur Löschen angeben können. Dann müssen Sie aber aufpassen, dass nicht eine Person sie anweist, alle Fälle von 1 bis 10000 zu löschen, weil angeblich alle von ihr stammen.

Und Sie können zusätzlich auch noch unter Fragebogen zusammenstellen -> Einstellungen den Knopf zum Löschen des laufenden Interviews aktivieren.

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