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in SoSci Survey (dt.) by s159931 (210 points)

Hallo liebes SoSci-Team,

ich bin gerade an der Vorbereitung einer Online Umfrage, bei der ich gerne die Probanden zu einer Nachbefragung einladen möchte. Dabei möchte ich den Teilnehmern nach einer datenschutzrechtlichen Aufklärung die Möglichkeit geben, freiwillig Ihre E-Mail Adresse anzugeben.

Soweit ich das bisher verstanden habe, funktioniert das nur mit einem Online-AVV.

Jetzt habe ich neulich selbst bei einem SoSci-Projekt mitgemacht, bei dem ich meine E-Mail-Adresse angeben konnte.
Von der Leitung des Projektes habe ich da erfahren, dass hier offenbar kein AVV vereinbart wurde.

Gibt es auf SoSci noch eine Option, ohne AVV E-Mail Adressen erheben zu können?
Mein Institut haftet nicht für die DSGVO bei Masterarbeiten.

Ich bin mir gerade etwas unsicher, ob ich privat für die DSGVO haften kann und ob es nicht doch einen anderen Weg gibt.

Nochmals vielen vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!

1 Answer

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by SoSci Survey (308k points)

Ich bin mir gerade etwas unsicher, ob ich privat für die DSGVO haften kann

De DSGVO nimmt keine Unterschiedung zwischen Privatpersonen und Unternehmen vor: Wenn Sie personenbezogene Daten erheben (=verarbeiten), dann sind Sie erstmal haftbar.

Was hat es nun mit dem AVV auf sich? Den brauchen primär erst einmal Sie. Denn als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung dürfen Sie die Daten nicht einfach von jemand anders (der SoSci Survey GmbH) verarbeiten lassen. Das dürfen Sie nur, wenn Sie sich vertraglich abgesichtert haben, dass der Subunternehmen kein Schindluder mit den Daten treibt. Und für diese Absicherung gibt es den AVV.

Nachzulesen ist das in §28 DSGVO.

Mein Institut haftet nicht für die DSGVO bei Masterarbeiten.

Die einfachste Lösung besteht dann darin, keine personenbezogenen Daten zu erheben. Wenn Sie personenbezogene Daten erheben, müssen Sie die ganzen Auflagen nach DSGVO (u.a. Informationspflichten ggü. den Betroffenen) erfüllen. Streng genommen müssen Sie auch ein Verfahrensverzeichnis erstellen, evtl. gar eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellen ...

Falls Sie auf www.soscisurvey.de dennoch E-Mail-Adressen erheben möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie dafür den Fragetyp "Kontaktdaten getrennt erheben" oder "Opt-In für Adressliste" verwenden. Das sind die einzig zulässigen Optionen - keinesfalls sollten Sie eine offene Texteingabe im Fragebogen verwenden. Das wäre vom AVV nämlich nicht abgedeckt und Sie würden u.U. rechtswidrig Daten verarbeiten, mit allen Haftungs- und Strafrisiken.

Kurzum: Wenn Sie personenbezogene Daten vermeiden können, dann tun Sie das. Ansonsten stellen Sie zumindest sicher, dass Sie sich vorab gründlich informieren, mit welchen Verpflichtungen personenbezogene Daten verbunden sind.

by s159931 (210 points)
Ich danke Ihnen!
by s159931 (210 points)
Entschuldigen Sie mich bitte. Mit "haften können" habe ich mich undeutlich ausgedrückt.

Ich stelle mir dabei die Frage, ob es der übliche Weg ist, als Masterand durch das Abschließen eines AVV privat für die DSGVO zu haften.

Beim Datenschutzbeauftragten meiner Uni habe ich nachgefragt und habe erfahren, dass Masterarbeiten Privatangelegenheit sind und die Uni dafür nicht als "verantwortliche Stelle" angegeben werden darf.

Tatsächlich habe ich noch keinen Bachelorand oder Masterand getroffen, der in einer ähnlichen Situation ist bzw. selbst einen AVV vereinbart hat.
Am Lehrstuhl wird mir davon abgeraten privat einen AVV abzuschließen für die DSGVO zu haften.

Dennoch scheint es mir doch die einzige Möglichkeit zu sein.

Ich komme irgendwie nicht aus der Frage heraus, was meine Möglichkeiten sind, wenn ich auf den üblichen rechtskonformen Weg eine mehrwellige Befragung im Rahmen einer Masterarbeit machen möchte.

Entschuldigen Sie bitte, dass ich nochmal so blöd nachfrage.
Im Voraus allerbesten Dank für Ihre Erklärungen und Hilfestellung.
by SoSci Survey (308k points)
> Ich stelle mir dabei die Frage, ob es der übliche Weg ist, als Masterand durch das Abschließen eines AVV privat für die DSGVO zu haften.

Nochmal ... Sie haften nicht aufgrund des AVV. Sie haften aufgrund der DSGVO - und der AVV ist ein wichtiger Baustein, dass Sie nichts unrechtmäßiges machen (wofür Sie haften müssten).

Was üblich und angemessen ist, mag ich nicht beurteilen. Aber ich weiß, dass einige Universitäten Abschlussarbeiten als Teil der Lehr- und Forschungstätigkeit sehen und diese auch entsprechend in Ihre Datenschutz-Prozesse integrieren.

Die überwiegende Mehrheit ist aber - meinem subjektiven Eindruck nach - schon mit den regulären Datenverarbeitungsprozessen überfordert. In diesem Fall wird eine Abschlussarbeit dann lieber als Privatvergnügen der jeweiligen Studierenden betrachtet.

> Ich komme irgendwie nicht aus der Frage heraus, was meine Möglichkeiten sind, wenn ich auf den üblichen rechtskonformen Weg eine mehrwellige Befragung im Rahmen einer Masterarbeit machen möchte.

Tja, das ist leider auch nicht ganz einfach. Als die DSGVO geschrieben wurde, hatten die Macher Facebook und Google vor Augen. Vielleicht auch den Gebrauchtwagenhändler von nebenan und jene lästigen Menschen, die Werbeanrufe tätigen. Aber wahrscheinlich hatten sie nicht an so etwas wie eine mehrwellige Befragung im Rahmen einer Abschlussarbeit gedacht...

Ich bin kein Jurist und kann daher nur eine persönliche Empfehlung aussprechen: Sehen Sie sich die Pflichten an, die Sie haben, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten (insb. die Informationspflichten, denn sie sind am offensichtlichsten). Dokumentieren Sie, was Sie mit den personenbezogenen Daten tun und wann sie diese wieder löschen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Laptop mit Bitlocker o.ä. verschlüsselt ist oder stellen Sie sicher, dass die E-Mail-Adressen niemals dort gespeichert werden und schon gar nicht auf einem unverschlüsselten USB-Stick.

Wenn Befragte sich an Sie wenden, dann seien Sie höflich und kommen Sie eventuellen Verpflichtungen nach (z.B. Löschung der E-Mail-Adresse).

Und wenn Sie im Großen und Ganzen alles richtig machen, dann ist das Risiko sehr gering, dass es eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde gerade auf Sie abgesehen hat. Aber ein Restrisiko bleibt. Aber diese Aussage gilt für das ganze Leben.

Ich vermute, in 10 Jahren haben die Hochschulen sich endlich einmal damit abgefunden, dass Abschlussarbeiten eben doch nicht nur Privatvergnügen ist. Aber bis dahin...
by s159931 (210 points)
Bald bringen Sie mich zum Tanzen! Vielen Dank!!

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