> Ich stelle mir dabei die Frage, ob es der übliche Weg ist, als Masterand durch das Abschließen eines AVV privat für die DSGVO zu haften.
Nochmal ... Sie haften nicht aufgrund des AVV. Sie haften aufgrund der DSGVO - und der AVV ist ein wichtiger Baustein, dass Sie nichts unrechtmäßiges machen (wofür Sie haften müssten).
Was üblich und angemessen ist, mag ich nicht beurteilen. Aber ich weiß, dass einige Universitäten Abschlussarbeiten als Teil der Lehr- und Forschungstätigkeit sehen und diese auch entsprechend in Ihre Datenschutz-Prozesse integrieren.
Die überwiegende Mehrheit ist aber - meinem subjektiven Eindruck nach - schon mit den regulären Datenverarbeitungsprozessen überfordert. In diesem Fall wird eine Abschlussarbeit dann lieber als Privatvergnügen der jeweiligen Studierenden betrachtet.
> Ich komme irgendwie nicht aus der Frage heraus, was meine Möglichkeiten sind, wenn ich auf den üblichen rechtskonformen Weg eine mehrwellige Befragung im Rahmen einer Masterarbeit machen möchte.
Tja, das ist leider auch nicht ganz einfach. Als die DSGVO geschrieben wurde, hatten die Macher Facebook und Google vor Augen. Vielleicht auch den Gebrauchtwagenhändler von nebenan und jene lästigen Menschen, die Werbeanrufe tätigen. Aber wahrscheinlich hatten sie nicht an so etwas wie eine mehrwellige Befragung im Rahmen einer Abschlussarbeit gedacht...
Ich bin kein Jurist und kann daher nur eine persönliche Empfehlung aussprechen: Sehen Sie sich die Pflichten an, die Sie haben, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten (insb. die Informationspflichten, denn sie sind am offensichtlichsten). Dokumentieren Sie, was Sie mit den personenbezogenen Daten tun und wann sie diese wieder löschen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Laptop mit Bitlocker o.ä. verschlüsselt ist oder stellen Sie sicher, dass die E-Mail-Adressen niemals dort gespeichert werden und schon gar nicht auf einem unverschlüsselten USB-Stick.
Wenn Befragte sich an Sie wenden, dann seien Sie höflich und kommen Sie eventuellen Verpflichtungen nach (z.B. Löschung der E-Mail-Adresse).
Und wenn Sie im Großen und Ganzen alles richtig machen, dann ist das Risiko sehr gering, dass es eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde gerade auf Sie abgesehen hat. Aber ein Restrisiko bleibt. Aber diese Aussage gilt für das ganze Leben.
Ich vermute, in 10 Jahren haben die Hochschulen sich endlich einmal damit abgefunden, dass Abschlussarbeiten eben doch nicht nur Privatvergnügen ist. Aber bis dahin...