ad 1) Wir behalten und vor, bei nicht-kommerziellen Projekten, die mehr als 5000 Datensätze erheben, eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Diese wird aber sicher nicht teurer als ein Paket aus der kostenpflichtigen Nutzung. Und wenn die Grenze nur geringfügig überschritten wird, sehen wir i.A. auch keine Notwendigkeit, etwas in Rechnung zu stellen.
Grundsätzlich gilt: Die Erhebung läuft regulär weiter.
Zur Frage nach einem lokalen Befragungsserver s: Hochschullizenz