Ob Sie mit personenbezogenen Daten hantieren oder nicht, das müssten Sie mit dem Datenschutzbeauftragten der Hochschule abklären. Wir können hier (schon mangels Qualifikation) keine juristische Beratung leisten.
Was SoSci Survey anbietet ist die Möglichkeit der Pseudonymisierung. Konkret: Sie können im Fragebogen 1 eine OptIn-Frage (Datenschutzmodus "pseudonym") verwenden. Dann die Einladung zum zweiten Fragebogen via SoSci Survey (Serienmails) versenden. Und im Datensatz wird dann in Welle 2 dasselbe Pseudoynm wie in Welle 1 gespeichert.
Zum Nachlesen: Mehrwellige Befragungen bei Selbstrekrutierung (das sieht auf den ersten Blick ein wenig kompliziert aus, aber Sie benötigen nur einen kleinen Teil davon)
Pseudonym ist freilich nicht anonym. Deshalb müssen Sie eben klären, ob das was Sie im Fargebogen erheben aus Sicht Ihrer Hochschule als personenbezogene Daten gilt. Wenn ja, dann benötigen Sie nicht nur einen AVV für die Adressdaten (diesen gibt es auch auf www.soscisurvey.de), sondern für alle Daten - und dann müssten Sie auf s2survey.net arbeiten, dieses Formular ausfüllen und wir müssten Ihnen einen Packen Dokumente schicken.
Und wenn ja, bedeutet 250 Teilnehmer*innen, dass ich insgesamt 250 vollständige Datensätze erheben darf?
Die Prepaid-Pakete zählen Fälle im Datensatz, auch wenn die Teilnehmer/innen zwischendrin abbrechen. Mit 250 Interviews kommen Sie also u.U. nur auf 200 vollständige Fragebögen.