Soll ich zwei Projekte Anlegen (mit jeweils einem Fragebogen) oder ein Projekt mit zwei Fragebögen?
Das kommt darauf an, wie stark sich die Fragebögen unterscheiden. Wenn Sie ein Projekt anlegen, tun sie sich leichter mit den Änderungen. Bei zwei Projeken müssen Sie mehr darauf achten, dass die Datensätze kompatibel bleiben.
Um die Frage noch komplizierter zu machen: Sie könnten auch nur einen einzigen Fragebogen in einem Projekt anlegen und mit der Funktion für mehrsprachige Befragungen arbeiten. Dann haben Sie denselben Fragebogen, aber mit unterschiedlichen Formulierungen.
Brauche ich einen AV-Vertrag, wenn alle Daten anonym (nicht personenbezogen) sind und lediglich durch die Funktion "getrennt Kontaktdaten Erheben" E-Mail-Adressen gesammelt werden?
Diese Frage sollten Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären. Nur dieser kann Ihnen eine verbindliche Antwort geben. In diesem Kontext ist z.B. auch zu klären, ob die DSGVO im vorliegenden Fall überhaupt zur Anwendung kommt:
Sie gilt für die behördliche und geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. “Geschäftsmäßig“ bedeutet nicht nur mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern auch bei Vereinen, Kirchen und anderen gemeinnützigen und nicht profitorientierten Einrichtungen. Die DSGVO gilt nicht für die rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung. (https://www.janalbrecht.eu/2018/05/dsgvo-haeufig-gestellte-fragen-haeufig-verbreitete-mythen/)
Ich verweise darauf, dass wir einen AVV grundsätzlich nur für den (kostenpflichtigen) Pro-Server s2survey.net abschließen können. Falls Sie auf www.soscisurvey.de arbeiten und ein AVV erforderlich ist, müsste das Projekt noch vor Start der Erhebung auf s2survey.net umziehen.