Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Wegen?
Der Online-AVV gilt ausschließlich für separat verarbeitete Kontaktdaten (Serienmail-Adressliste mit anonymer Datenerhebung, Opt-In-Frage, getrennt erhobene Kontaktdaten) und kann auch auf dem Standard-Server vereinbart werden.
Der ausführliche AVV ist dann notwendig, wenn die eigentlich erhobenen Daten personenbezogen sind. Dort muss dann u.a. spezifiziert werden, welche personenbezogenen Daten eigentlich verarbeitet werden. Der ausführliche AVV kann postalisch oder mit elektronischer Signatur unterzeichnet werden - und bei Bedarf auch von einer anderen Person als der, die vor dem Bildschirm im Befragugnsprojekt sitzt.
Ich möchte in meinem Projekt keine Serienmails benutzen, kann ich den AVV wieder zurückziehen und neu beantragen über das AVV Portal?
Ein Zurückziehen des AVV ist nicht erforderlich. Wenn Sie keine entsprechenden Daten verarbeiten, ist er nicht weiter relevant. Wenn Sie einen ausführlichen AVV bauftragen, ist der Online-AVV einfach eine Teilmenge davon.