Ich darf im Rahmen einer Nutzungsgenehmigung maximal 200 Testungen eines urheberrechtlich geschützten Testverfahrens durchführen. Die Befragung wird über einen offenen Link verbreitet. Als Testung soll eine Person zählen, sobald sie den entsprechenden Testblock erreicht. Wie kann ich sicherstellen, dass nach der 200. Person keine weitere Person mehr Zugriff auf diesen Testblock erhält – auch wenn mehrere Personen den Fragebogen zeitgleich bearbeiten?