Nach meiner Erfahrung ist die Auslegung der DSGVO auch nach 8 Jahren noch sehr unterschiedlich. Manch ein DSB geht davon aus, dass es Ihnen mit realistischem Aufwand nicht möglich ist, die Profic-ID mit einer natürlichen Person in Verbindung zu bringen (dann wären es keine personenbezogenen Daten nach DSGVO). Ein anderer DSB legt das Ganze strenger aus und sieht jede ID als personenbeziehbar an. Ein DSB sieht die Reihenfolge als unproblematisch, weil die Zuordnung aufgrund von "Lücken" in der Zählung nicht eindeutig zuordenbar ist. Ein anderer DSB sieht die Möglichkeit einer probabilistischen Zuordnung und geht daher von personenbezogenen Daten aus.
Die Behörden und Verbraucherschützer haben bisher noch mehr als genug Arbeit mit Fällen, in welchen Unternehmen zum offensichtlichen Schaden ihrer Kunden die DSGVO verletzen ... daher könnte es noch eine Weile dauern, bis Urteile Rechtssicherheit im Bereich von wissenschaftlichen Erhebungen schaffen. Aber ja, wenn Sie den Pro-Server mit AVV nutzen, haben Sie eine Sorge weniger.