Es gibt kein Startsignal, außer wenn Sie auf der Rücksendung etwas entsprechendes notieren. Sie können unmittelbar nach Erhalt des gedruckten AVV starten. Sie bzw. Ihre Uni ist ja Verantwortliche:r für die Datenverarbeitung nach DSGVO und Sie sind verpflichtet, dass Sie einen AVV nach Art.28 DSGVO haben und diesen vorweisen können, wenn die Aufsichtsbehörde klingelt. Dies können Sie ab Erhalt des unterzeichneten AVV.