Einen AVV benötigen Sie nach DSGVO Art. 28 wenn Dritte (in dem Fall ggf. SoSci Survey) in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten.
Personenbezogene Daten deifnieren sich dadurch, dass sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können.
verarbeitet Sie beim Hosting/Betrieb der Umfrage in der Regel doch andere personenbezogene Daten
Diese Annahme ist nicht ganz korrekt. Ich erkläre das mal im Detail:
IP-Adressen
Wir speichern gezielt keine IP-Adressen - eben weil wir wirklich anonyme Erhebungen ermöglichen möchten. Und weil es die Arbeit mit der DSGVO enorm vereinfacht.
Cookies
Diese ziehe ich hier vor, denn auch Cookies verwendet SoSci Survey nicht im Bereich der Datenerhebung - außer Sie aktivieren das explizit in den Projekteinstellungen im Karteireiter "Datenschutz".
E-Mail-Adressen (Falls Einladung per E-Mail-Link)
Laut Ihrer Aussage erheben Sie solche Daten nicht. Aber falls doch, werden Adresslisten separat gespeichert, sodass der Online-AVV ausreicht, der auch mit kostenlosen Befragungsprojekten vereinbar ist - mehr dazu s. Personenbezogene Daten
Metadaten
An welche Metadaten genau haben Sie denn gedacht jenseits der bereits genannten?
Logfiles
Zeitstempel usw.
Diese Informationen lassen in aller Regel keinen Rückschluss auf die Person zu, sodass alleine durch z.B. durch die Zeitstempel der Seitenaufrufe Ihre Daten nicht einer Person zugeordnet werden können.
Kurzum: Wir haben www.soscisurvey.de gezielt so entwickelt und den Server so konfiguriert, dass Sie wirklich anonym Daten erheben können - wenn Sie das möchten. Falls Sie personenbezogene Daten erheben möchten, ist das generell nur auf dem Pro-Server zulässig (ausgenommen separate Kontaktdaten, siehe oben), und für diesen Anwendungfall können Sie unter https://s2survey.net/DSGVO/ einen postalischen AVV beauftragen.