In aller Regel muss vor der Auszahlung kontrolliert werden, dass die Person den Fragebogen auch halbwegs sinnvoll ausgefüllt hat. Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
1) Die Prüfung erfolgt automatisiert anhand von ein paar Kennwerten (z.B. Bearbeitungszeit, Kontrollfragen) und je nach Ergebnis wird dann eine Frage "Kontaktdaten getrennt erheben" angezeigt oder eine Meldung, dass die Daten nicht akzeptiert werden.
2) Man erhebt die Kontaktdaten ganz regulär als Teil des Datensatzes und die Prüfung erfolgt nachträglich.
Bei Variante 2 werden neben den Kontaktdaten auch die regulär erhobenen Daten zu personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO. Das bedeutet: Die Verarbeitung muss zwnagläufig auf dem Pro-Server erfolgen und es reicht dann entsprechend auch nicht der Online-AVV, sondern es ist ein "großer" AVV notwendig, vgl. https://s2survey.net/DSGVO/