Referenzlinks sind im Prinzip kein Problem, vgl. Team- und Partnerbefragungen.
Aber wie könnte ich die dann wiederum datenschutzkonform einer teilenden Person zuordnen?
Das ist schon einiges schwieriger, denn dafür muss ja bereits im ersten Fragebogen bekannt sein, wer ihn ausfüllt.
Aber nachdem Sie ja mit Namen (oder E-Mail-Adressen etc.) arbeiten möchten, sind Sie ohnehin im Bereich der personenbezogenen Daten, und damit im Geltungsbereich der DSGVO. Die Grundregel ist da: Sie brauchen eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, sonst ist sie verboten. Eine Einwilligung durch die Betroffenen ist eine recht komfortable Rechtsgrundlage. Aber es wäre auch denkbar, dass das berechtigte Interesse ausreicht.
Der Knackpunkt: Für eine verbindliche Antwort müssen Sie einen Juristen fragen, also z.B. das Datenschutz-Team der Uni. Und da kann eine Antwort schonmal ein wenig auf sich warten lassen.