Die DSGVO fordert in Art. 28, dass Sie immer dann einen AVV vereinbaren, wenn eine andere Partei (in dem Fall wir) personenbezogene Daten (in diesem Fall E-Mail-Adressen) für Sie verarbeitet. Wenn Sie also E-Mail-Adressen erheben und dafür nicht einen eigenen (z.B. Uni-)Server verwenden, dann benötigen sie einen AVV mit uns, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Sofern Sie "nur" Kontaktdaten erheben, welche SoSci Survey separat von den restlichen Daten speichert, und für welche auf www.soscisurvey.de andere Löschfristen gelten als für die regulären Befragungsdaten, können Sie mit dem Online-AVV dafür www.soscisurvey.de verwenden. Wenn Sie darüber hinaus personenbezogene Daten erheben, wäre dies auf www.soscisurvey.de unzulässig (weil Sie dann nicht den Betroffenenrechten nachkommen könnten) und Sie müssten s2survey.net verwenden.
kann man es auch so einstellen, dass die Mail erst einige Tage später versendet wird, also z. B. jeweils 7 Tage nach der Teilnahme?
Bei einem Double-Opt-In wird die Bestätigungsmail auf alle Fälle sofort verschickt. Die eigentliche Folgemail kann dann auch später verschickt werden. Bei einem Single-Opt-In fällt die Bestätigungsmail weg- eine Einladungsmail kann auch hier zu einem späteren Zeitpunkt verschickt werden.