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in SoSci Survey (dt.) by s094634 (135 points)
edited by s094634

Hallo,
ich plane eine kostenlose Online-Umfrage für meine Masterarbeit und bin auf der Suche nach einem DSGVO-sicheren Textbaustein, den ich als Datenschutzerklärung vor die eigentlichen Fragen stellen kann. Gefunden habe ich bisher nur eine wirklich tolle Erklärung dazu, wie man das Einverständnis der Teilnehmer einholen kann, nicht aber einen DSGVO-Text. Gibt es so etwas?
Und noch eine Frage: Ich muss den Teilnehmern ja die Möglichkeit geben, ihre Einverständniserklärung zu widerrufen, ihnen Einblick in die Daten zu geben und sie auf Verlangen löschen. Problem ist allerdings, dass ich eine anonymisierte Umfrage machen möchte, bei der als einzige personenbezogene Daten Alter und Geschlecht abgefragt werden. Wie finde ich denn denjenigen, der sein Einverständnis widerruft wieder?

Danke Euch!

1 Answer

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by SoSci Survey (328k points)

Problem ist allerdings, dass ich eine anonymisierte Umfrage machen möchte

Das ist kein Problem, sondern die Lösung :)

Die DSGVO gilt ausschließlich für personenbezogene Daten. Wenn Sie keinen Personenbezug in Ihren Daten haben, benötigen Sie auch keine Information, keine Einwilligung und keinen Widerruf.

Übrigens können Sie personenbezogene Daten auch nicht einfach über www.soscisurvey.de erheben. Denn damit Sie personenebezogene Daten durch einen Dienstleister (SoSci Survey) verarbeiten lassen können, würden Sie einen Verarbeitungsvertrag (AVV) benötigen. Diesen können wir ausschließlich für den Pro-Server s2surve.net anbieten.

Kurzum: Sobald man es mit personenbezogenen Daten zu tun hat, wird alles deutlich aufwändiger. Deshalb haben wir auch einiges dafür getan, dass man auf www.soscisurvey.de wirklich anonym erheben kann.

Homepage: Datenschutz in Online-Befragungen
Anleitung: Datenschutz in der Onlinebefragung

by s094705 (140 points)
Da mich das Thema gerade aus dem gleichen Grund beschäftigt: Ist man sobald die Daten anonymisert erhoben werden tatsächlich fein raus? Auf dieser Seite zum Datenschutz https://www.datenschutz.org/umfrage/ steht, dass die Daten trotzdem personenbeziehbar bleiben. Ich erhebe zusätzlich zu Alter und Geschlecht auch Bildungshintergrund, Beziehungsstatus, Muttersprache... - macht das einen Unterschied dafür, ob man eine Einwilligunserklärung anschließen muss oder nicht? Vielen Dank :)
by s094634 (135 points)
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Ich frage wie gesagt nach Geschlecht und Alter. Das sind doch personenbezogene Daten, jedenfalls ist meine Hochschule dieser Meinung. Oder ist das irgendwo geregelt, was genau "personenbezogen" ist?
by SoSci Survey (328k points)
Personenbezogen sind Daten dann, wenn man sie mit realistischem Aufwand einer Person zuordnen kann.

Es kommt darauf an, bei wem Sie erheben. Wenn Sie in einer geschlossenen Gruppe (z.B. Mitarbeiter einer Abteilung) Alter und Geschlecht erheben, dann können Sie ziemlich sicher auf einzelne Personen schließen.

Wenn Sie eine Umfrage öffentlich auf Facebook posten und Alter und Geschlecht erheben, dann wird kaum für einzelne Datensätze ein Personenbezug herstellbar sein.

Falls man geschlossene Gruppen befragt, muss man das Alter evtl. weglassen oder in groben Kategorien abfragen, um die Anonymität zu gewährleisten.

Und natürlich sollte man nicht die E-Mail-Adresse in einem offenen Texteingabefeld abfragen.
by SoSci Survey (328k points)
Hier noch die offizielle Definition:
https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/
by s094634 (135 points)
Aber da steht doch auch "Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein." ... und genau das erhebe ich neben Alter und Geschlecht.
by SoSci Survey (328k points)
Jedes Datum (!) kann personenbezogenen sein. Die Frage ist, ob sich der Bezug zu einer Person herstellen lässt. Die Bewertung 5 (auf einer 5er-Skala) ist per se nicht personenbezogen. Wenn Sie aber wissen oder in Erfahrung bringen können, dass diese Bewertung vom Geschäftsführer der SoSci Survey GmbH stammt, dann ist sie personenbezogen.
by s094634 (135 points)
Ich bekomme also keinen Ärger, auch wenn ich die Einwilligungserklärung und Datenschutzerklärung weg lasse, so lange man aus den gemachten Angaben nicht DIREKT auf eine Person schließen kann? Dann wundert mich das ganze Bohei um die DSGVO doch ziemlich.
by SoSci Survey (328k points)
Nun, es gibt eine Menge Situationen wo Daten eben doch personenbezogen sind. Alle Newsletter, jede Bestellung im Netz, jede Website, die Cookies verwendet (also so ziemlich jede Medienseite, jedes Forum)...

Onlinebefragungen sind dann kritisch, wenn man mit Serienmails arbeitet, wenn man einen kleinen Teilnehmerkreis hat (z.B. Mitarbeiterbefragung), wenn man qualitativ arbeitet (wo man oft auf einzelne Personen schließen kann) oder wenn man für mehrwellige Befragungen einen Personenbezug benötigt.

Es gibt also durchaus genug Fälle, wo die DSGVO eben doch massive Einschränkungen oder Anforderungen bedeutet. Und die Unternehmen sind nicht zuletzt deshalb sehr nervös, weil unsagbar große Strafzahlungen im Raum stehen. Diese sind so ausgelegt, dass sie auch Facebook weh tun können - und für jedes andere Unternehmen können sie den direkten Bankrott nach Willkür der Datenschutzbehörden bedeuten. Hinzu kommt, dass bisher die Rechtsprechung und damit teilweise Rechtssicherheit fehlt.

So ganz von ungefähr kommt die DSGVO-Panik also nicht :)

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