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ago in SoSci Survey (dt.) by s340565 (110 points)

Ich möchte eine Umfrage an Schulen durchführen. Diese richtet sich an die Schulleitung, stellvertretende Schulleitung oder an Personen an der Schule, die Auskunft bezüglich der Verpflegung geben können, sowie an die Fachschaft Sport der jeweiligen Schule. Es müssen keine Namen oder Ähnliches angegeben werden. Es ist auch offen, wer den Fragebogen am Ende beantwortet. Es ist nicht vorgeschrieben, welche Person genau den Fragebogen bearbeiten soll. Deshalb kann man theoretisch auch nicht zurückverfolgen, wer ihn beantwortet hat. Meine Frage ist jetzt, ob ich trotzdem einen AVV abschließen muss?

1 Answer

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ago by SoSci Survey (358k points)

Einen AVV benötigen Sie dann (das ist eine Vorschrift der DSGVO), wenn Sie personenbezogene Daten von einem Dritten verarbeiten lassen.

Deshalb kann man theoretisch auch nicht zurückverfolgen, wer ihn beantwortet hat.

Wenn das weder theoretisch noch praktisch möglich ist, dann erheben Sie keine personenbezogenen Daten. Damit ist die DSGVO nicht anwendbar. Und damit benötigen Sie keinen AVV.

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