Ich möchte eine Umfrage an Schulen durchführen. Diese richtet sich an die Schulleitung, stellvertretende Schulleitung oder an Personen an der Schule, die Auskunft bezüglich der Verpflegung geben können, sowie an die Fachschaft Sport der jeweiligen Schule. Es müssen keine Namen oder Ähnliches angegeben werden. Es ist auch offen, wer den Fragebogen am Ende beantwortet. Es ist nicht vorgeschrieben, welche Person genau den Fragebogen bearbeiten soll. Deshalb kann man theoretisch auch nicht zurückverfolgen, wer ihn beantwortet hat. Meine Frage ist jetzt, ob ich trotzdem einen AVV abschließen muss?