Technisch können Sie das problemlos machen - allerdings gibt es dafür ganz unterschiedliche Umsetzungen, z.B. die offene Abfrage des Namens im Fragebogen oder die Verwendung von Serienmails mit personalisierten Links.
Juristisch müssen Sie bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären, ob es sich bei den Antworten im Fragebogen um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO handelt (also nicht nur um Kontaktdaten, z.B. weil Sie mit E-Mail-Adressen arbeiten). Sollte dem so sein, bräuchten Sie einen AVV und müssten den kostenpflichtigen Pro-Server nutzen, vgl. Personenbezogene Daten.
Die zweite Frage ist durchaus ernst gemeint, denn wenn keine Fragen zur Person sondern nur zu den Werkzeugen erhoben werden, könnte es durchaus sein, dass die DSGVO nicht greift. Das ist aber eben eine juristische, keine technische Frage.