Wenn Sie mit personenbezogenen Daten hantieren, dann sind Sie (im Sinne der DSGVO) dafür verantwortlich - und dann müssen Sie einen AVV vorweisen können.
SoSci Survey "besteht" nur bei ein paar Funktionen auf einen AVV, bei denen mit höchster Wahrscheinlichkeit von personenbezogenen Daten auszugehen ist, konkret z.B. die Adressverwaltung für Serienmails. Denn Kontaktdaten sind fast immer personenbezogen.
Ob Sie nun bei der Nutzung von Prolific et al. einen AVV benötigen, das müssen Sie bitte mit dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung klären. Diese Frage ist aus meiner Sicht nicht ganz trivial. Wahrscheinlich wird es darum gehen, ob eine plausible Chance besteht, dass man für einzelne Datensätze ermitteln kann, welche Person dahinter steht. Was da "plausibel" ist und wie die deutschen und europäischen Gerichte das interpretieren, dazu sollte Ihnen eine Jurist:in Genaueres sagen können.