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ago in SoSci Survey (dt.) by s314122 (120 points)

Wäre eine (gemeinnützige) Stiftung des öffentlichen Rechts grundsätzlich berechtigt zur kostenlosen Nutzung?
Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung aller 16 Bundesländer mit dem Sitzland NRW.
Würde diese bei Ihnen wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt?

1 Answer

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ago by SoSci Survey (351k points)

Die kostenlose Bereitstellung von SoSci Survey für ausgewählte Einsatzbereiche dient der Förderung von wissenschaftlicher Forschung ohne Funding (häufig im akademischen Mittelbau), und der Unterstützung von Studierenden, die häufig nur ein bescheidenes Einkommen haben, außerdem kleinen lokalen Projekten und e.V., bei denen häufig mit äußerst geringen Mitteln und viel Motivation großartiges geleistet wird.

Meine ehrliche EInschätzung: Eine Stiftung, die mehr Vorstände hat als SoSci Survey Mitarbeiter:innen, hat es eigentlich nicht nötig, sich von SoSci Survey subventionieren zu lassen.

Im Kontext Ihrer Stiftung drängt sich zudem die Frage auf, ob nicht zumindest in Einzelfällen personenbezogene Daten anfallen, welche im Rahmen der kostenlosen Nutzung ohnehin nicht bzw. nur sehr eingeschränkt verarbeitet werden dürfen, weil der Standard-Server dafür nicht konfiguriert ist.

Meine Antwort wäre daher - wissend um die nicht 100%ig eindeutige Definition, welche wir auf der Homepage angeben - tendenziell "nein". Aber wenn Sie eine kleine Erhebung durchführen möchten, für welche aufgrund des spontanen Characters kein Budget geplant wurde, bei der keine personenbezogenen Daten anfallen, und bei welcher Sie die Daten dennoch nicht in amerikanische Hände legen möchten, dann können Sie unsere Abfrage zur kostenlosen Nutzung auch mal so auslegen, wie Sie in Ihrer Frage andeuten:

Würde diese bei Ihnen wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt?

ago by s314122 (120 points)
Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Vielleicht einmal zur Klarstellung, da dies eventuell missverstanden wurde. Der eigentliche Vorstand der Stiftung ist relativ klein und wird nicht von der Stiftung finanziert. Also es handelt sich nicht um einen von der Stiftung angestellten oder bezahlten Vorstand wie es vielleicht bei anderen Stiftungen der Fall ist. Wir sind eine hochschulnahe, gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist und selbst auch kein Kapital erwirtschaftet.

Die Stiftung für Hochschulzulassung unterstützen die Hochschulen bei den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.
Die Bewerbungen für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin) erfolgen direkt über die Stiftung und die Zulassungen werden je nach Quote selbst oder im Namen der Universitäten ausgesprochen.
Bei anderen Studiengängen, insbesondere zulassungsbeschränkten Studiengängen, sofern die Universitäten mit den jeweiligen Studiengängen am Verfahren der Stiftung teilnehmen, unterstützt die Stiftung die Hochschulen insbesondere koordinierend und organisatorisch.
Also die Stiftung selbst ist hochschulnahe und dient gerade den Hochschulen und Universitäten.

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