Es wird auf die Zielgruppe ankommen, ob Sie anhand des Pseudonyms auf eine natürliche Person schließen können. Je nach dem könnte es sein - aber das müssen Sie mit dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung klären - dass die Daten im Interview als personenbezogen betrachtet werden müssen.
Wenn Sie mit personenbezogenen Daten hantieren und die von einem Dritten (zum Beispiel der SoSci Survey GmbH) verarbeiten lassen, dann sind Sie laut DSGVO Art. 28 verpflichtet, sicherzustellen, dass der Dritte kein Schindluder mit den Daten treibt. Das ist durch einen AVV sicherzustellen, und den vereinbaren wir aufgrund des Aufwands, des Haftungsrisikos und aufgrund der Speicherfristen für Sicherheitskopien ausschließlich für den Pro-Server. Dieser wiederum kann nur kostenpflichtig genutzt werden.
Ich hoffe, diese Erklärung hilft bei der Einordnung der Problematik.