Für gewöhnlich laufen Wahlen geheim ab - also sollten Sie durch geeignete Wahl des Zugangs (z.B. Serienmail + anonym) sicherstellen, dass das auch gewährleistet ist.
Wenn Sie Anonymität gewährleisten, arbeiten Sie (abseits der E-Mail-Adressen) nicht mit personenbezogenen Daten. Und ersteres wäre auf www.soscisurvey.de zulässig.
Dass Stimmen zu Kandidaten (also zu Personen) erhoben werden ... das ist zumindest kein gewöhnlicher Anwendungsfall der DSGVO. Wenn Sie es ganz genau wissen wollten, müssten Sie einen Fachanwalt dazu konsultieren.