Diese Frage müssen Sie bitte mit Ihrer Hochschule klären.
Die Hochschulen halten das sehr unterschiedlich. Bei manchen kann es die zuständige Person im Arbeitskreis unterzeichnen, bei manchen läuft es über die Rechtsabteilung, bei wieder anderen muss der Kanzler (Kanzlerinnen gibt es leider weiterhin eher selten) selbst unterzeichnen.