Streng genommen arbeiten sie mit pseudonymen Daten, weil es in der Datenbank von www.soscisurvey.de eine Zuordnungsliste gibt zwischen E-Mail-Adresse und SERIAL.
Pseudonyme Daten werden im Rahmen der DSGVO meist als personenbezogene Daten betrachtet.
Wir können hier aber weder juristische Beratung bieten (wir sind keine Anwälte) noch Ihnen die Entscheidung abnehmen. Denn am Ende haften entweder Sie oder Ihre Hochschule, wenn Sie durch die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne entsprechende Maßnahmen (AVV, welcher die verarbeiteten Daten auch korrekt bezeichnet) die DSGVO verletzen oder - schlimmer noch - wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber den Betroffenen nicht nachkommen könnten, weil die Daten im falschen Backup liegen und z.B. nicht gelöscht werden können. Das müssten Sie mit der Datenschutzbeauftragten Ihrer Hochschule abklären.