E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten. Und wenn Sie personenbezogene Daten von Dritten (=SoSci Survey) verarbeiten lassen, dann brauchen Sie lt. DSGVO §28 einen AVV.
In SoSci Survey ist die technische Sperre nur eingebaut, damit Sie nicht versehentlich gegen das Gesetz verstoßen. Denn die Geldbußen der DSGVO sind sehr (wirklich sehr!) empfindlich.
Müsste ich dann bei "verantwortlicher stelle" meine Universität angeben?
Sie müssen bitte mit Ihrer Universität klären, ob Sie für Ihre Masterarbeit selbst verantwortlich sind oder ob Ihre Hochschule verantwortlich ist. Nach meinem Kenntnisstand gibt es dafür keine einheitliche Regelung. Und leider ist es auch ein wenig komplizierter:
Wenn die Hochschule verantwortlich ist, muss auch die Hochschule unterzeichnen - heißt, da müsste sich für den Online-AVV jemand ein Benutzerkonto anlegen, Sie müssten dieser Person das Projekt freigeben, und dann müsste die Person, die an der Hochschule zeichnungsberichtigt ist, den AVV online vereinbaren. Ob da dann die Betreuer:in machen darf oder ob das der Kanzler selbst machen muss, auch dafür gibt es meines Wissens keine einheitlichen Regelungen.
Wenn Sie verantwortlich sind, dann sind Sie im im Streitfall, der Abmahnungen bekommt oder gar Strafen zahlen muss, falls Sie etwas falsch machen.
Beides nicht so ganz einfach. Und leider sind viele Hochschulen bei der Umsetzung der DSGVO nach wie vor ziemlich schlecht aufgestellt...