Wir sind keine Juristen - wir versuchen nur, unsere Nutzer vor teuren Abmahnungen und anderen zivilrechtlichen Probleme zu bewahren. Denn prinzipiell sind Sie nach TMG erstmal selbst dafür verantwortlich, was Sie online stellen. Sollten wir von einer Rechtsverletzung erfahren, müssen wir das betroffene Material allerdings umgehend sperren. Das kann während einer laufenden Erhebung durchaus zu Unmut führen.
Meine Einschätzung ist, dass Sie im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass Ihnen die Person das Bild freiwillig für den Verwendungszweck bereitgestellt hat. Können Sie das ggü. einem Rechtsanwalt, der das Gegenteil behauptet, belegen? Sind Sie sicher, dass die Leute ihre eigenen Bilder geschickt haben und nicht irgend ein Bild aus Facebook verwendet haben?
In jedem Fall sollten Sie die "geschützte Dateiablage" verwenden, denn nur damit ist sichergestellt, dass nur Befragte auf die Bilder zugreifen. Beim regulären Upload kann jeder mit Internetanschluss die Bilder abrufen, wenn er die Internetadresse kennt.