Wenn ein schriftlicher AVV vereinbart wurde, dann wird dieser zunächst nur bei uns hinterlegt. Dadurch ist die juristische Seite abgedeckt.
Wenn wir den AVV explizit in ein Befragungsprojekt eintragen sollen, teilen Sie uns dies bitte mit (dies steht auch im Anschreiben zum AVV). Wir nehmen diese Zuordnung dann manuell vor. Bitte notieren Sie in der E-Mail an info@soscisurvey.de die Nummer des AVV und die URL des Befragungsprojekts.