Gelten die Verträge mit dem Hoster nach §11 des BDSG oder wurden sie erneuert auf Art. 28 DSGVO?
Die DSGVO ist mittlerweise seit 5 Jahren in Kraft. Es wäre grob fahrlässig, wenn wir mit dem Hoster keine AVVs nach DSGVO hätten - immerhin verarbeiten wir auf dem Server auch Ihre (Nutzer-)Daten.
Darf ich zurückfragen, weshalb Sie diese Frage stellen? Wenn irgendwo auf der Website oder im Support noch veraltete Informationen stehen, teilen Sie uns das bitte gerne mit!