Für die Nutzungslizenz werden Interviews dann gezählt, wenn dort Daten erhoben wurden. Die erste Seite zeigt oftmals nur die Begrüßung, diese wird also noch nicht gezählt. Und ein Screenout auf Seite 2 (z.B. eine Variable) auch noch nicht. Aber danach gilt das Interview als begonnen und wird als solches von der Nutzungslizenz abgerechnet.
Für gewöhnlich liegt der Anteil an Abbrechern im Bereich von 10% - sollte also nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Eine Abrechnung "nur abgeschlossener" Interviews (wie bei der post-hoc-Abrechnung) hat sich als fehleranfällig erwiesen, weil oftmals Daten gesammelt werden ohne dass die "Letzte Seite" erreicht wird. Etwa bei der Verwendung von Redirects in einer Panel-Befragung.