Wenn ich den Vertrag unterschreibe, bleibt die Erhebung kostenlos?
Ja, vgl. Personenbezogene Daten.
Wenn ich die Mailadressen nach Verlosung direkt lösche, muss ich dann noch irgendwas beachten?
Ja, als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen Sie einige Dokumentationspflichten erfüllen, und sich ggf. um die Umsetzung von Betroffenenanfragen kümmern.
Sie haben weiterhin einige Informationspflichten gegenüber den Betroffenen.
Wie könnte mir "an den Karren gefahren werden", also was könnte ich übersehen, was dramatisch wäre?
Für eine umfassende Antwort müssten Sie sich bitte an eine Juristin oder einen Juristen wenden. Am offensichtlichsten "nach außen hin" sind Verletzungen der Informationspflichten. Aber wenn Ihnen jemand unbedingt das Leben schwer machen möchte, findet diese Person sicher immer einen Weg. Es reicht ja u.U. schon eine ungerechtfertigte Abmahnung mit Unterlassungserklärung, damit man juristischen Rat einholen muss (was in aller Regel nicht kostenlos ist).