Ob Daten personenbezogen sind ist von zwei Kriterien abhängig:
- Sagen Sie etwas über die Person aus - das könnte man beim Standort sicher bejahen.
- Sind sie (oder zumindest einige der Datensätze) einer konkreten natürlichen Person zuordenbar?
Wenn Sie also selbst mit einigem Aufwand nicht herausfinden können, wer den Standort da mitgeteilt hat, wäre das zweite Kriterium nicht erfüllt.
Wenn Sie hingegen nur 20 vorher bekannte Personen aus 20 Städten befragen (z.B. eine Befragung unter Bürgermeister:innen), dann wäre der Personenbezug durch den Standort sicher gegeben.