Da auch bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen meines Lehrstuhls Unklarheit über die Unterschriftsberechtigung herrscht, wollte ich hiermit nachfragen, wer (Funktion, Bereich) in der Regel für den AVV zuständig ist?
Das müssen Sie bitte beim Datenschutzbeauftragten der Hochschule nachfragen. Das handhabt jede Hochschule ein wenig anders - zumal sich manche Hochschulen gar nicht mal so sicher sind, ob sie für Abschlussarbeiten überhaupt verantwortlich sind.
Manche Hochschulen richten dann lieber gleich einen eigenen Befragungsserver ein.
Andere Hochschulen vereinbaren einen Rahmen-AVV für den Pro-Server.
Die Mehrheit der Hochschulen hat aber 4 Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO den Anwendungsfall der Onlinebefragung einfach noch nicht adäquat geklärt, weil viele andere Verarbeitungsprozesse kritischer sind.