Bitte lesen Sie sich in der DSGVO nochmal die Definition personenbezogener Daten durch. Das sind Daten, die mit einer natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können.
Wenn Sie also aus Ihren Daten nicht auf einzelne Personen schließen können, dann haben Sie keien personenbezogenen Daten und die DSGVO ist damit nicht anwendbar.
Bitte beachten Sie, dass es ssich bei meiner Antwort nicht um eine juristische Beurteilung handelt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, konsultieren Sie einen Juristen (z.B. den Datenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung), nutzen Sie den kostenpflichtigen Pro-Server und vereinbaren Sie unter https://s2survey.net/DSGVO/ einen AVV.
aber durch die Homogenität meiner Zielgruppe
Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern Homogenität zu einem Personenbezug führt? Meine EInschätzung ist, dass es eher andersherum ist. Legen Sie das gerne nochmal genauer dar, dann kann ich dazu gerne noch etwas schreiben.