Liebes SoSciSurvey-Team,
gerne würde ich für meine Masterarbeit in Psychologie Versuchspersonenstunden vergeben. Meine Professorin hat folgendes Vorgehen vorgeschlagen, das an ihrem Lehrstuhl immer angewendet wird.
Ich lege neben der tatsächlichen Fragebogenstudie eine zweite separate Studie an. Dort geben die Teilnehmer lediglich ihr Uni-Mail-Kürzel ein. Den Link zu dieser zweiten Studie erhalten sie auf der letzten Seite der ersten - also der eigentlichen - Studie. So werden zwei Dinge sichergestellt.
- Es können sich nur Personen VP-Stunden verbuchen lassen, die die Studie auch wirklich abgeschlossen haben.
- Da die beiden Studien unabhängig voneinander sind, kann die Uni-ID der Teilnehmer aus der zweiten Studie nicht den Angaben aus der ersten Studie zugeordnet werden.
Um sicher zu gehen, dass ich mich DSGVO-konform verhalte und meine Angaben korrekt sind, würde ich mich gerne erkundigen, ob ich die Frage "Erheben Sie in der Befragung personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO (lassen sich einzelne Datensätze individuellen Personen zuordnen)?" mit "Nein" beantworten kann.
Vielen Dank im Voraus!