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in SoSci Survey (dt.) by s143266 (485 points)

Warum ist für die Frage vom Typ "Getrennte Erhebung von Kontaktdaten" neuerdings grundsätzlich ein AVV notwendig? In den Hinweisen der Frage steht explizit "Mit dieser Frage vermeiden Sie die Erhebung personenbezogener Daten" wodurch ein AVV meines Verständnisses nach hinfällig würde.

Jedenfalls wird in meinem Fragebogen folgende Fehlermeldung anstelle der Frage vom genannten Typ angezeigt:
"Questionnaire Error
The question CO07 can not be displayed correctly."

Liegt dies daran, dass ich keinen AVV abgeschlossen habe?

1 Answer

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by SoSci Survey (302k points)
selected by s143266
 
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Warum ist für die Frage vom Typ "Getrennte Erhebung von Kontaktdaten" neuerdings grundsätzlich ein AVV notwendig?

Weil Kontaktdaten personenbezogene Daten sind.

Nach DSGVO §28 brauchen Sie dafür schon immer einen AVV, wenn Sie diese Daten nicht rechtswidrig über SoSci Survey erheben möchten. Das war vielen Nutzer:innen nur nicht bewusst, sodass wir es nun auch technisch mit Nachdruck mitteilen :) Alt-Fragen sind nicht betroffen, wei wir laufende Erhebungen natürlich nicht stören möchten. Die Sperre gilt nur für Fragen, die in den letzten anderthalb Monaten (erneut) gespeichert wurden.

Der Online-AVV ist kostenlos und kann direkt in den Projekt-Einstellungen -> Datenschutz -> unten vereinbart werden.

Allerdings sollte sowohl die Frage selbst als auch der Fragebogen eine etwas aussagekräftigere Nachricht anzeigen.

by s143266 (485 points)
Vielen Dank für die Antwort. Dann ist der genannte Hinweis in der Frage von diesem Typ ("Mit dieser Frage vermeiden Sie die Erhebung personenbezogener Daten.") also nicht korrekt?!

Verstehe ich es richtig, dass der AVV im Grunde lediglich den DSGVO-konformen Umgang mit den Kontaktdaten durch beide Parteien vertraglich festhält?
by SoSci Survey (302k points)
> Mit dieser Frage vermeiden Sie die Erhebung personenbezogener Daten.

Das ist insofern korrekt, als man es vermeidet, dass alle anderen Antworten im Fragebogen zu personenbezogenen Daten werden - aber nicht korrekt in Hinblick darauf, dass die Kontaktdaten auch personenbezogen sind. Wir kümmern uns da mal um eine bessere Formulierung. Danke für den Hinweis!

> Verstehe ich es richtig, dass der AVV im Grunde lediglich den DSGVO-konformen Umgang mit den Kontaktdaten durch beide Parteien vertraglich festhält?

Im Wesentlichen ist das die Idee dahinter, ja. Genau genommen legt er eigentlich nur fest, dass wir als Auftragnehmer kein Schindluder mit den Daten treiben. Denn Sie als Verantwortliche:r sind ohnehin durch die DSGVO gebunden (uns strafbar) sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten.

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