> Mit dieser Frage vermeiden Sie die Erhebung personenbezogener Daten.
Das ist insofern korrekt, als man es vermeidet, dass alle anderen Antworten im Fragebogen zu personenbezogenen Daten werden - aber nicht korrekt in Hinblick darauf, dass die Kontaktdaten auch personenbezogen sind. Wir kümmern uns da mal um eine bessere Formulierung. Danke für den Hinweis!
> Verstehe ich es richtig, dass der AVV im Grunde lediglich den DSGVO-konformen Umgang mit den Kontaktdaten durch beide Parteien vertraglich festhält?
Im Wesentlichen ist das die Idee dahinter, ja. Genau genommen legt er eigentlich nur fest, dass wir als Auftragnehmer kein Schindluder mit den Daten treiben. Denn Sie als Verantwortliche:r sind ohnehin durch die DSGVO gebunden (uns strafbar) sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten.