Eine wahrscheinliche Erklärung ist, dass Sie die Opt-In-Frage heute neu abgespeichert haben - zum Beispiel nach einer kleinen Änderung.
In dem Fall greift die schärfere Kontrolle für neue Opt-In-Fragen, ob Sie einen AVV für das Befragungsprojekt vereinbart haben. Kurzfassung: E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten und wenn Sie keinen AVV nach DSGVO §28 haben, dann ist die Verarbeitung rechtswidrig und es droht Ungemach und teure Strafen.
SoSci Survey hatte bisher nur den Zugriff auf die Adressliste eingeschränkt, aber nachdem wir bei einigen Nutzer:innen ein etwas ... nachlässiges ... Bewusstsein für die Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten beobachtet haben, ist SoSci Survey nun auch bei Opt-In-Fragen und bei der getrennten Erhebung von Kontaktdaten strenger.