Woran könnte das liegen?
Das liegt daran, dass wir kürzlich ein Update eingespielt haben, welches warnt, wenn Sie potenziell davor stehen, das Gesetz zu brechen.
Und ist es wirklich notwendig, wenn ausschließlich E-Mail-Adressen getrennt erhoben werden, eine AVV zu unterzeichnen?
E-Mail-Adressen sind eigentlich fast immer personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Um es ein wenig harsch zu formulieren: Wenn Sie keinen AVV haben und Mailadresse von einem Subunternehmer (SoSci Survey) verarbeiten lassen, dann verstoßen Sie gegen die DSGVO (Art. 28, einfach mal mit der Suchmaschine Ihres Vertrauens nachsehen) und riskieren Strafen, die schnell mal vierstellig sind und nach oben quasi offen.
Und ja ... vermutlich kommt auch SoSci Survey nicht ganz ungeschoren davon, wenn unsere Nutzer personenbezogene Daten nicht rechtmäßig auf unseren Servern verarbeiten. Deshalb haben wir ein Interesse daran, dass Sie sich ans Gesetz halten. Also, zusätzlich dazu, dass wir das ohnehin aus ideelen Gründen möchten.
Bei bestehenden Fragen blockiert Sosci Survey nichts. Aber wenn Sie die Frage neu gespeichert haben (z.B. nach einer Änderung), dann greifen auch die aktualisierten Warnungen.
Nachdem der AVV nichts kostet und Ihnen im Wesentlichen nur vertraglich zusichert, dass SoSci Survey kein Schindluder mit Ihren Daten treibt (was wir natürlich nicht machen, aber Sie brauchen das nunmal schwarz auf weiß), spricht eigentlich nichts gegen den AVV. Einmal durchlesen sollten sie ihn freilich schon - und auch verstehen, was es mit den Kosten auf sich hat, die entstehen, wenn etwas gründlich schief läuft und wir dann bei der Beantwortung on Betroffenenanfragen einspringen müssen. Das ist zum Glück bisher noch nicht passiert, aber Ihnen muss bewusst sein: Der Umgang mit personenbezogenen Daten (inkl. E-Mail-Adressen) ist ernst zu nehmen.
Für "nur Kontaktdaten" haben wir einen Online-AVV, den man direkt in SoSci Survey unterzeichnen kann.