Dies ist eine rechtliche Frage, zu welcher wir keine qualifizierte Auskunft geben können.
Die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) hat da einen ziemlich eindeutigen Standpunkt (https://www.zendas.de/themen/audioaufnahmen/index.html).
Durch den Mitschnitt von Gesprächen werden unzweifelhaft personenbezogene Daten der sprechenden Personen verarbeitet.
Vermutlich gibt es auch Juristen, die das anders beurteilen würden - wie Sie schon schreiben, wäre es in Ihrem Fall sehr schwer, den Aufnahmen Personen zuzuordnen, womöglich auch unmöglich. Aber in Rechtsfragen muss man eben auch immer das Risiko abwägen, dass eine Datenschutzbehörde am Ende nicht der anderen Beurteilung folgt.
Ich bin tatsächlich nicht einmal 100%ig sicher, ob nicht-EU-Bürger im Falle Ihrer Erhebung unter den Schutz des DSGVO fallen. Oder wömöglich müssen Sie sich sogar an US-Datenschutzgesetze halten, oder beides. Am besten wenden Sie sich mti der Problematik direkt an den Datenschutzbeauftragten der Hochschule. Die oder der hat das gelernt :)