E-Mail-Adressen sind (in aller Regel, Firmenadressen nicht) personenbezogene Daten nach DSGVO. Damit müssen die Regeln der DSGVO erfüllt werden - und das gilt für einzelne Studierende genau wir für Weltkonzerne.
Die Frage ist eher, ob man als Studierender institutionell der Hochschule zugehörig ist und ob diese den AVV unterzeichnen muss oder ob die einzelne Person alleine verantwortlich für die rechtmäßige Verarbeitung ist. Aber diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, da müssten Sie bitte den Datenschutzbeauftragten der Hochschule fragen.
Gibt es Universitäten in D, die eine Art "AVV-Rahmenvertag" abgeschlossen haben
Ja, vereinzelt haben Hochschulen das gemacht. Bisher aber nur eine Handvoll - die Chancen, dass Ihre Hochschule darunter fällt, sind also sehr gering.