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in SoSci Survey (dt.) by s093073 (130 points)

Hallo,

ist es möglich, die Befragten so zu kodieren, dass man gemäß des DSG rückwirkend die Einwilligung nachweisen kann? Von der Nutzerführung könnten die Befragten sich selbst kodieren, um Anonymität zu wahren.

Vielen Dank vorab,

Rebecca

by SoSci Survey (327k points)
Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage korrekt verstehe. Sie arbeiten mit personenbezogenen Daten, ja? Und mit Serienmails?
by s093073 (130 points)
Es geht um Persönlichkeitsfaktoren, also aus meiner Sicht nicht direkt personenbezogene Daten. Ich möchte allerdings vorab eine Einwilligung einholen, dass ich die erhobenen Daten verwenden darf. Um rückwirkend nachzuweisen muss ich die Befragten jedoch kodieren, um im Zweifelsfall die Einwilligung konkret nachweisen zu können. Bis jetzt sehe ich folgende Möglichkeit das zu tun: einfaches Textfeld, in dem ich die Befragten bitte, eine (nicht personenbezogene) Selbstkodierung vorzunehmen (z.B. Pferd200).
Die eigentliche Frage ist, ob es noch andere/bessere Möglichkeiten gibt, diese Kodierung vorzunehmen?

Herzlichen Dank vorab!!

1 Answer

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by SoSci Survey (327k points)

Wenn ich Ihre Beschreibung korrekt verstehe, müssen Sie die Einwilligung für die Datensätze, nicht für konkrete Personen nachweisen - denn aufgrund des mangelnden (eindeutigen) Personenbezugs wäre es im Nachhinein gar nicht möglich, aus der Einwilligung einer Person auf die Einwilligung zu einem konkreten Datensatz zu schließen.

Meine Empfehlung wäre daher recht trivial: Fügen Sie im Fragebogen eine Auswahl mit zwei Auswahloptionen ein: "Ich stimme nicht zu" und "Ich stimme der Verwendung meiner Angaben zu". Damit können Sie im Datensatz eindeutig zeigen, für welche Fragebögen die Zustimmung vorliegt.

Alles andere würde eine Personenbeziehbarkeit erfordern - und der Umgang mit personenbezogenen Daten ist bekanntlich anspruchsvoller als mit anonymen Daten.

by s093073 (130 points)
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Das ist grundsätzlich eine gute Lösung, allerdings bin ich dann nicht in der Lage der Nachweispflicht nachzukommen, um rückwirkend eine personenbezogene Einwilligung nachzuweisen. Das könnte ich nur, wenn mir die Personen ihre individuelle (nicht personenbezogene) Kodierung nennt und ich den konkreten Datensatz inkl. Einwilligung vorweisen kann.
by SoSci Survey (327k points)
Wenn Sie diese Zuordnung haben Person -> Einwilligung -> Datensatz, dann können Sie aber einen direkten Personenbezug für Ihre Daten herstellen. Dann haben Sie zwangsläufig personenbezogene Daten. Möchten Sie dies?

Wenn ja, dann kommt es ein wenig darauf an, wie die Teilnehmer zum Fragebogen kommen. Falls Sie z.B. Serienmails verwenden, können Sie dort einstellen, dass die Adressen "personenbezogen" verwendet werden sollen. Dann gibt es eine eindeutige ID (Personenkennung/SERIAL), welche eine eindeutige Zuordnung erlaubt.

Die Frage ist, welcher Nachweispflicht genau Sie nachkommen müssen? Die DS-GVO greift nur bei personenbezogenen Daten. Ethik-Auflagen funktionieren teils anders.

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