Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei wollte ich mich erkundigen, was genau unter Angabe des vollständigen Namens zu verstehen ist.
Reicht es bereits aus den Vornamen und den Nachnamen in der Befragung anzugeben?
Oder ist es zwingend notwendig den zweiten Vornamen anzugeben (der zweite Vorname ist NICHT durch einen Bindestrich mit dem eigentlichen Vornamen verbunden).
Sollte eine Angabe aller Namen im Benutzerkonto notwendig sein, ist es dann möglich im Impressum nur den Vornamen und den Nachnamen anzugeben?
Ferner wollte ich mich erkundigen, ob eine nachträgliche Änderung des Namens (Vervollständigung oder Löschung des zweiten Vornamens) zu einer Sperrung des Benutzerkontos führt. Da ich nicht sicher war, was genau unter der Angabe vollständiger Name zu verstehen ist, habe ich nachträglich die Änderung vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen